Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

 

1.       Allgemeines

 

Alle Geschäfte mit uns werden – soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat – zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich , eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.

 

2.       Vertragsabschluß

 

Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.

 

3.       Preise

 

Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtage -–für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen – allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind, sofern nichts anderes angegeben ist, reine Nettopreise in € und verstehen sich unfrei, zuzüglich Verpackungskosten und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter 50,- € Gesamtnettobetrag wird ein Kleinstauftragszuschlag von z. Zt. 8,- € zuzüglich MwSt. erhoben.

 

4.       Zahlung

 

Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offenen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen, Skonti dürfen beansprucht werden, wenn sie von uns in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, daß der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung des Käufers ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unsere Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

 

5.       Lieferung

 

Lieferungen erfolgen ab Lager Korschenbroich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z. B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein verschulden trifft. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von ½ % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen. Ein Höherer Prozentsatz kann verlangt werden, wenn entsprechende Kosten von uns konkret nachgewiesen werden.

 

6.       Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterkauf unserer Waren bzw. aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkten. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrags verwand, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Abschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mit zuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen, sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o. ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen, als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.

 

7.       Beanstandungen und Gewährleistung

 

Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels genügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch  Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schdensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegnstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind , können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungshilfen noch gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. Für Akkus, Batterien und Neonröhren können wir keine Garantie übernehmen. Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern er nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt. Kostenvoranschläge werden erst bei einem Rechnungsbetrag über 25,- € erstellt. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, können wir nach Ablauf dieser Frist angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung unserer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.

 

Gewährleistung bei Exportgeräten:

Bei Exportgeräten (Geräte ohne postalische Zulassung) entfällt jeglicher Gewährleistung- und Garantieanspruch. Im rahmen der Kulanz sind wir jedoch bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder zur Beseitigung von Mängel beizutragen.

 

8.       Rückgaben

 

Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) sein. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % (mindestens 15,- € ) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

 

9.       Rücksendungen

 

Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder  sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

 

10.   Gesetzliche Bestimmungen

 

Geräte ohne Zulassung (BZT-Nr., ZZF-Nr., FTZ-Nr., DBP-Nr., CE-Kennzeichnung) sind für den Export bestimmt und vom Käufer nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben, zu vertreiben und zu verwenden. Alle bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und die Verordnung über die Konformitätsbewertung, Kennzeichnung, Zulassung und das Inverkehrbringen von Telekommunikationseinrichtungen (TKZulIV 1995), sind unbedingt zu beachten. Es gehört zu den Obliegenheiten de Käufers, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsmarktes vertrautzumachen. Der Verkäufer geht daher davon aus, daß der Käufer die gesetzlichen Bestimmungen kennt. Telefonapparate und Anrufbeantworter ohne Zulassung und CE-Kennzeichnung dienen lediglich zum Export in Nicht-EU-Länder und dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Käufer ist verpflichtet, sich über die gesetzlichen Bestimmungen eingehen zu informieren und bei der Weiterverwendung die gesetzlichen Einschränkungen zu beachten und einzuhalten. Auch ist er verpflichtet, beim Weiterverkauf seine Kunden über gesetzlich bestehende Einschränkungen in Nutzung und Verwendung zu informieren. Für Folge- oder sonstige Schäden, die durch lückenhafte oder falsche Information dem Käufer entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen. Ebenso für falsche oder lückenhafte Information des Käufers seinem Abnehmer/Kunden gegenüber. Generell obliegt dem Käufer die Pflicht, seinen Abnehmer/Kunden über die Verwendbarkeit und Einsatzmöglichkeit der Geräte und vor allem über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vollständig und umfassend zu informieren.

 

11.   Schadenersatz bei Nichtabnahme

 

Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 20 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

 

12.   Warenzeichen

 

Die Waren dürfen nicht ohne das uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Die Seriennummer darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Im übrigen ist dem Besteller jegliche Verwendung unseres Warenzeichens untersagt. Unser Klischee bleibt auch bei voller Bezahlung unser Eigentum.

 

13.   Datenschutz

 

Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 26, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.

 

14.   Telefax- und E-mailrundschreiben

 

EP Systems nutzt die Form von Telefax- und E-mailrundschreiben, um seine Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.

 

15.   Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Neuss als Gerichtsstand als vereinbart. Erfüllungsort ist Korschenbroich.

 

EDV Service Maaßen   41352   Korschenbroich